Gesetze / Verordnungen
BGR/GUV-R2114
Die GUV-V C51 entspricht nicht mehr den inhaltlichen und strukturellen Anforderungen an eine zeitgemäße Vorschrift. Von der DGUV-Fachgruppe »Forsten« wurde eine Regel erarbeitet BGR/GUV-R2114.
Auswahl wichtiger Rechtsnormen
Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)
Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung (SächsAuFGebVO)
Verordnung des SMI über die Erhebung von Benutzungsgebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, der Landesfeuerwehrschule und der für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst zuständingen Stelle
Sächsische Feuerwehrverordnung (SächsFwVO)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen
Sächsische Fahrberechtigungsverordnung
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerkes und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
Brandschutzbedarfsplanung
Zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes für eine leistungsfähige Feuerwehr nach den Anforderungen des SächsBRKG und der SächsFwVO durch die örtlichen Brandschutzbehörden gibt das SMI folgende Empfehlungen.
- Bekanntmachung (*.pdf, 0,11 MB)
- Arbeitsblatt (*.doc, 1,46 MB)
- Erläuterungen - Teil 1 (*.ppt, 1,52 MB)
- Erläuterungen - Teil 2 (*.ppt, 3,35 MB)
- Präsentation Wohnungsbrand (*.pps, 0,88 MB)