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Gesetze / Verordnungen

BGR/GUV-R2114

Die GUV-V C51 entspricht nicht mehr den inhaltlichen und strukturellen Anforderungen an eine zeitgemäße Vorschrift. Von der DGUV-Fachgruppe »Forsten« wurde eine Regel erarbeitet BGR/GUV-R2114.

zum Regelwerk auf unfallkassen.de

 

Auswahl wichtiger Rechtsnormen

Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)

Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung (SächsAuFGebVO)
Verordnung des SMI über die Erhebung von Benutzungsgebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, der Landesfeuerwehrschule und der für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst zuständingen Stelle

Sächsische Feuerwehrverordnung (SächsFwVO)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen

 

Sächsische Fahrberechtigungsverordnung

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerkes und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.

 

Brandschutzbedarfsplanung

Zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes für eine leistungsfähige Feuerwehr nach den Anforderungen des SächsBRKG und der SächsFwVO durch die örtlichen Brandschutzbehörden gibt das SMI folgende Empfehlungen.

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