Hinweise zur Lehrgangsanmeldung
Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen erstellt jährlich einen Lehrgangskatalog, der in den Gremien abgestimmt und regelmäßig aktualisiert wird. Dieser Katalog bildet die Grundlage für die jährliche Bedarfsabfrage, die bis zum 23. März für das jeweils folgende Jahr erfolgt und grundsätzlich namentlich hinterlegt werden muss. Die Bedarfsmeldungen werden von den jeweiligen Organisationen im LEVESO2-Extranet-System der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen eingetragen und dienen als Basis für die Lehrgangsplanung.
Die aus der Terminplanung generierten oder bereitgestellten Lehrgangsplätze werden in Form von Termin-Vouchern zur weiteren Verteilung an die unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden (uBRK-Behörden) übergeben. Diese Behörden weisen die Termin-Voucher dann den Bedarfsträgern in ihrem Zuständigkeitsbereich zu.
Die Vergabe der Lehrgangsplätze erfolgt in der ersten Oktoberwoche für das jeweils folgende Jahr. Alle Phasen – von der Bedarfsmeldung über die Termin-Voucher-Vergabe bis hin zur Lehrgangsanmeldung – werden systemgestützt im LEVESO2-Extranet-System abgewickelt.
Eine Lehrgangsanmeldung an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen kann grundsätzlich nur über die zuständigen Organisationen erfolgen, die:
- eine namentliche Bedarfsmeldung hinterlegt haben und
- einen Termin-Voucher zugewiesen bekommen haben.
Grundsätzlich gibt es mehrere Verfahren zur Vergabe von Lehrgangsplätzen. Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen nutzt überwiegend das Termin-Voucher-Verfahren. Termin-Voucher sind dabei direkte Lehrgangsplatzzuweisungen für einen bestimmten Termin im jeweiligen Lehrgangsjahr. Ein Termin-Voucher kann ausschließlich auf Grundlage einer namentlich hinterlegten Bedarfsmeldung genutzt werden.
Nehmen wir als Beispiel einen Gruppenführerlehrgang gemäß FwDV 2:
Angenommen, es gibt 15 Termine im Lehrgangsjahr mit jeweils 21 Lehrgangsplätzen pro Termin. Das System generiert somit 21 mal 15 Termin-Voucher und stellt diese den Bedarfsträgern im Rahmen der Lehrgangsplatzvergabe zur Verfügung. In der Lehrgangsübersicht im LEVESO2-Extranet gibt es eine Spalte „Freie Plätze“, die die Anzahl der zugewiesenen Lehrgangsplätze für jeden Termin anzeigt. Diese „freien Lehrgangsplätze“ entsprechen zunächst exakt der Anzahl der zugewiesenen Lehrgangsplätze für diesen Termin und sind nur solange als „Freie Lehrgangsplätze“ sichtbar, bis die Bedarfsträger den Termin-Voucher mit einem namentlichen Bedarf verknüpfen, also einen Teilnehmer in den Lehrgangstermin einbuchen.
Sollte eine Organisation die Anmeldung bis zum Anmeldeschluss, in der Regel sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn, jedoch nicht vornehmen, werden die freien Lehrgangsplätze ausschließlich über die Restplatzbörse freigegeben. Dann kann jeder Bedarfsträger, auch ohne vorher gemeldeten Bedarf, diesen Lehrgangsplatz nutzen.
Bitte vermeiden Sie es unbedingt, die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen aufgrund dieser freien Plätze zu kontaktieren. Ein freier Lehrgangsplatz ist ausschließlich über das LEVESO2-Extranet buchbar. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihre zuständige Organisationsverwaltung.
Es gibt auch Lehrgänge, die im LEVESO2-Extranet-System zunächst als „Freie Buchung“ ersichtlich sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um neu konzipierte Lehrgänge, die zuvor nicht in der regulären Bedarfsabfrage hinterlegt waren. Diese Lehrgänge können daher von der Organisationsverwaltung auch ohne vorherige namentliche Bedarfsmeldung gebucht werden. Im Lehrgangsjahr 2025 betrifft dies z. B. den Lehrgang L119, Ausbilder Kartenkunde.
Die Lehrgangsanmeldung erfolgt grundsätzlich durch die Organisationsverwalter über das LEVESO2-Extranet-System. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Organisation durch die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen im System hinterlegt und anschließend durch die Organisationsverwalter registriert wird.
Zur Einrichtung von Organisationskontakten verwenden Sie bitte das hier bereitgestellte Kontaktformular. Im System werden ausschließlich die Bedarfsträger auf Ebene der Landkreise, kreisfreien Städte sowie Städte und Gemeinden als Organisationskontakte hinterlegt. Bitte sehen Sie daher ausdrücklich davon ab, beispielsweise jede einzelne Ortswehr anzumelden.
- Die Art und Anzahl der in jedem Jahr durchgeführten Lehrgänge richtet sich nach der jährlich eingereichten Bedarfsmeldung durch die Bedarfsträger (s.unten). Diesen werden dann die Einladungen zu den Lehrgängen überreicht. Eine Anmeldung zum Lehrgang erfolgt also immer über den zuständigen Bedarfsträger.
- Im Laufe des Jahres kommt es immer wieder dazu, dass gemeldete Teilnehmer die Teilnahme an einem Lehrgang absagen müssen. Die frei gewordenen Plätze können auf der Seite »Restplatzböre« eingesehen werden. Die Anmeldung erfolgt aber auch hier wieder über die Bedarfsträger.
- Ablauf des Anmelde- und Einladungsverfahrens:
Verantwortung | Aktivität | Zeit |
---|---|---|
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen |
Versenden des Lehrgangsangebotes für das kommende Jahr an alle Bedarfsträger | Monat Januar des laufenden Jahres |
Landratsämter (für die Gemeinden), Berufsfeuerwehren, Werksfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren (im weiteren Bedarfsträger genannt) |
Melden des Bedarfs* an Plätzen an die LFS | bis 31. März des laufenden Jahres |
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen |
Erstellen des Jahresplanes | bis Mitte September |
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen |
Versenden der Lehrgangsplanung für das kommende Jahr an alle Bedarfsträger mit den Einladungen | erste Hälfte Oktober |
Bedarfsträger | Verteilung der Einladungen an die Gemeinden | Verteilung der Einladungen an die Gemeinden |
Gemeinden/Bürgermeister | Beantragung der Freistellung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren von der Arbeit beim Arbeitgeber | Freistellungen sind rechtzeitig anzuzeigen. § 61(1) u.(3) SächsBRKG |
Bedarfsträger | Übersenden der Anmeldung der Lehrgangsteilnehmer an die LFS |
spätestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn |
Hinweise zur Lehrgangsanmeldung in Sachsen-Anhalt (Ausbildungsinitiative Mitteldeutschland)
- Homepage der BKS unter www.ibk-heyrothsberge.de aufrufen
- Button „Initiative Mitteldeutschland“ anklicken
- Öffnen und Ausdrucken des „Anmeldeformulars“ (pdf-Format)
- Ausfüllen des Formulars Das Feld „Rechnungslegung an“ ausfüllen, wenn es sich um einen Lehrgang handelt, welcher für die Gemeinde kostenpflichtig ist bzw. bei Bedarfsträgern, die grundsätzlich der Kostenpflicht unterliegen (Werkfeuerwehren u.ä.) Für das Suchen der Lehrgangsvoraussetzungen die Startseite der Homepage öffnen. Anklicken: Home – Veranstaltungen – Veranstaltungsplan – Aktuelle Lehrgänge - aus Punkt I – X auswählen – Lehrgang wählen – aktuelles Katalogblatt
- Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen
- Fax: 03571 472 224 oder
-
post@lfs.smi.sachsen.de (Bitte nicht nach Heyrothsberge senden!)
- Die Anmeldeformulare werden durch die LFS Sachsen nach Heyrothsberge weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann die Teilnahmebestätigung.
Hinweise zur Lehrgangsanmeldung in Thüringen (Ausbildungsinitiative Mitteldeutschland)
- Homepage der LFKS TH unter www.lfks-th.de aufrufen
- Button „Lehrgangsplan/Anmeldeverfahren“ anklicken – Anmeldeformular (rechts unten) öffnen
- Ausfüllen des Formulars Die Teilnahmevoraussetzungen finden Sie, nachdem Sie auf der Startseite links die Rubrik „Lehrgangsplan – Lehrgangsarten angeklickt haben. Suchen Sie sich dann den entsprechenden Lehrgang heraus.
- Die Angaben zum Arbeitgeber können entfallen. Füllen Sie das Formular bis zum Punkt „Bestätigung Teilnahmevoraussetzungen“ aus. Die restlichen Angaben sind nicht erforderlich
- Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen
- Fax: 03571 472 224 oder
-
post@lfs.smi.sachsen.de (Bitte nicht nach Bad Köstritz senden!)
- Die Anmeldeformulare werden durch die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen an die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz weitergeleitet.
Lehrgangsübersicht zur Ausbildungsinitiative Mitteldeutschland (Art, Dauer, Voraussetzung, Kosten)
- Lehrgangsübersicht ST, TH und SN (Ausbildungsinitiative Mitteldeutschland) (*.pdf, 0,14 MB) Art, Dauer, Voraussetzung, Kosten
Lehrgangsanmeldung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen
Referat Allgemeine Verwaltung / Lehrgangsanmeldung
Postanschrift:Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen
St.-Florian-Weg 1
02979 Elsterheide/OT Nardt
Telefon: +49 3571 472-0
Telefax: +49 3571 472-211
E-Mail: post@lfs.smi.sachsen.de