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Gebühren/Kosten

Für den Besuch der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen durch Angehörige der öffentlichen Feuerwehren, der privaten Hilfsorganisationen sowie der Bediensteten der Aufgabenträger, die mit Brandschutz-, Rettungsdienst- oder Katastrophenschutzaufgaben im Freistaat Sachsen betraut sind, werden keine Benutzungsgebühren und Auslagen erhoben.

Für Personen, welche nicht den vorgenannten Aufgabeträgern angehören, werden für den Besuch der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Benutzungsgebühren erhoben sowie die Kosten für Übernachtung und Verpflegung in Rechnung gestellt.

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